Arbeitssicherheit

ARBEITSSICHERHEIT

  • Regelbetreuung nach BGV A6 ( bisher VBG 122 )
  • Überbetriebliche Beratung
  • Durchführung von Schulungen und Unterweisungen
  • Regelmäßige Betriebsbegehung
  • Beurteilung von Arbeitsplätzen
  • Mitwirkung bei der Planung neuer Betriebsanlagen und Arbeitsplätzen
  • Beratung der Mitarbeiter
  • Betriebliche Schulungen " Unterweisungen "
  • Bildschirmarbeitsplatzanalysen
  • Unfallstatistik
  • Auswahl und Erprobung von Schutzausrüstung
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Erstellen von Unterweisungen gem. §20 GefStoffV
  • Erstellen von Betriebsanweisungen gem. §20 GefStoffV
  • Sicherheits- und Gesunheitschutzkoordination ( SiGe-Ko. )

Unfallverhütung kennt jeder, moderner Arbeitsschutz ist mehr. Er umfasst neben der Unfallverhütung, auch das Vermeiden von Gesundheitsgefahren bei der Arbeit und das Wohlbefinden am Arbeitsplatz. Denn immer gilt: 

 

Im Mittelpunkt steht die Gesundheit des Einzelnen. 

 

Durch das Arbeitsschutzgesetz wird im deutschen Recht dieser moderner Arbeitsschutzbegriff verankert. Das Gesetz wird der Dynamik von Technik und Arbeitswelt gerecht, indem es eine fortwährende Anpassung des Arbeitsschutzes fordert. Die Verantwortung des Arbeitgebers wird betont. Es werden Ziele für den effektiven Arbeitsschutz vorgegeben. 

 

Umsetzung des Arbeitsschutzes 

 

Arbeitsschutz umfasst alle Maßnahmen, die dazu beitragen, Leben und Gesundheit der arbeitenden Menschen zu schützen, ihre Arbeitskraft zu erhalten und die Arbeit menschengerecht zu gestalten. Dazu gehören technische, organisatorische, ergonomische und verhaltensbezogene Maßnahmen und auch der soziale Arbeitsschutz. So wie alle Aspekte des Arbeitslebens vom Arbeitsschutzgesetz erfasst werden, werden auch alle Beschäftigtengruppen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst erfasst. Arbeitsschutz ist für alle und überall gleich. Die staatlichen Regelungen gelten für die gewerblichen Unternehmen, die Privatwirtschaft, die Landwirtschaft und den öffentlichen Dienst. Damit Arbeitsschutz von allen akzeptiert und immer weiter verbessert wird, ist es wichtig, über Arbeitsschutzthemen im Betrieb zu sprechen. Die eigene Gesundheit und damit der Arbeitsschutz sollte allen wichtig sein. Ihre Beschäftigten müssen wissen, wie wichtig ihnen selbst dieses Thema ist.

Verantwortung des Arbeitgebers 

 

Die Verantwortung für die Umsetzung und Durchführung des betrieblichen Arbeitsschutzes liegt beim Arbeitgeber. 

  • Er trifft die notwendigen Maßnahmen des Arbeitsschutzes.
  • Er überprüft die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit und passt sie an.
  • Er sorgt für eine geeignete Arbeitsschutzorganisation.
  • Er hat die Kosten für die Maßnahmen zutragen.

Eigenverantwortlich muss er alle Arbeitsschutzmaßnahmen planen und durchführen, um seine Beschäftigten vor gesundheitlichen Schädigungen zu schützen. Dies gilt nicht nur für bestehende Arbeitsplätze, sondern auch für Neuplanungen und Umorganisationen. Dabei müssen die Beteiligungsrechte der Beschäftigten und deren Vertretungen beachtet werden. 

 

An diesem Punkt bietet PBA dem Arbeitgeber volle Unterstützung an. Als zugelassene Fachkraft für Arbeitssicherheit übernehmen wir in beratender Funktion gegenüber der Geschäftsleitung alle Aufgaben des Arbeitsschutzes.

Ihre Vorteile:


  • Kostenminimierung durch Senkung der Ausfallquote
  • ggf. Nachlass der berufsgenossenschaftlichen Beitrage
  • Kompetente Ansprechpartner in allen Bereichen der Arbeitssicherheit
  • Sehr gute Behördenkontakte
  • Förderung des Sicherheitsbewusstseins Ihrer Mitarbeiter
  • Keine Kosten durch Aus- und Fortbildung eigener Mitarbeiter.
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